Richtlinien für Leuchtstofflampenverbot im Jahr 2023
Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU im Überblick: Dies ändert sich für Sie
Die EU-RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) beschränkt die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Seit 2013 gilt die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU und regelt die Verwendung von Gefahrstoffen in diesen Geräten.
Bisher war durch die Richtlinie die Verwendung von Quecksilber in Leuchtmitteln verboten, mit Ausnahme von T5- und T8-Leuchtstofflampen. Diese Ausnahme wurde Anfang 2022 jedoch aufgehoben.
Dies hat schwere Auswirkungen auf das Elektrohandwerk, da ab dem 24. August 2023 ein Verbot für alle T5- und T8-Leuchtstofflampen besteht. Ab diesem Datum dürfen Kompaktleuchtstoff- und Leuchtstofflampen innerhalb der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Es ist jedoch weiterhin möglich, Restbestände zu verkaufen.
Bereits am 24. Februar 2023 tritt ein Verbot für Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) in Kraft.
Änderungen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU im Detail:
• Verbot aller Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) zum 24. Februar 2023
• Verbot aller T5- und T8-Leuchtstofflampen zum 24. August 2023
• Verlängerung der Ausnahme für HPD-Lampen um 3 bis 5 Jahre
• Verlängerung der Ausnahme für Lampen mit besonderem Zweck um 3 bis 5 Jahr
Diese Änderung hat zur Folge, dass alle T5- und T8-Leuchtstofflampen sowie Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel nicht mehr verfügbar sein werden. Wir stehen Ihnen schon jetzt zur Verfügung, um Sie bei der Suche nach geeigneten Alternativen zu unterstützen. Sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns darauf, Ihnen die perfekte Lösung zu erarbeiten!
Ihr Christian Kühn – Elektrikermeister und Geschäftsführer